Bericht: Frankreich reicht Kartellbeschwerde gegen Amazon ein
Es soll seine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil seiner Lieferanten einsetzen. Die französische Regierung fordert eine Geldstrafe von 10 Millionen Euro. Ähnliche Vorwürfe erheben einem Bericht zufolge auch deutsche Distributoren gegen Amazon.
Die französische Regierung wirft Amazon Verstöße gegen das Kartellrecht vor. Wie die Agentur Reuters unter Berufung auf französische Medien berichtet, soll der Online-Händler seine marktbeherrschende Stellung gegen einige seiner Lieferanten einsetzen. Das geht demnach aus einer Klage hervor, die die Regierung beim Tribunal de Commerce in der Hauptstadt Paris eingereicht hat.
Die französische Kartellbehörde Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes (DGCCRF) soll bereits seit zwei Jahren gegen Amazon ermitteln. Zudem soll das Wirtschaftsministerium nun eine Geldstrafe in Höhe von 10 Millionen Euro fordern, was zumindest angesichts eines Quartalsgewinns von rund 252 Millionen Dollar auch für ein Unternehmen in der Größenordnung von Amazon eine spürbare Sanktion wäre.
Loic Tanguy von der DGCCRF sagte der Zeitung Le Parisien, Amazon zwinge seinen Händlern unfaire Vertragsbedingungen auf. Das Unternehmen behalte sich beispielsweise das Recht vor, Verträge einseitig zu ändern oder beenden. In Frankreich nutzten mehr als 10.000 Unternehmen Amazons Handelsplattform Marketplace.
Ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums bestätigte die Klage auf Nachfrage der Agentur Reuters, ohne jedoch weitere Details zu nennen. Amazon erklärte, es äußere sich nicht zu laufenden Rechtsstreitigkeiten.
Anfang Dezember hatte CRN von massiven Vorwürfen von Distributoren gegen Amazon berichtet. “Amazon spiele seine Marktmacht gegenüber Lieferanten gnadenlos aus”, sagte ein Distributor, der seit fast einem Jahr auf den Ausgleich von unbezahlten Rechnungen in Millionenhöhe warten soll. Auch andere Distributoren hätten sich demnach über ungerechtfertigte Kürzungen beschwert.
In Einzelfällen soll Amazon behaupten, es habe Lieferungen ganz oder teilweise nicht erhalten, obwohl detaillierte Ablieferungsnachweise vorlägen. Amazon behalte sich das Recht vor, die Vollständigkeit einer Lieferung erst nach Übernahme der Waren zu prüfen und Fehlmengen erst dann zu beanstanden. In einem Fall, in dem mehrere Hundert Smartphones bei einer Lieferung fehlten, habe Amazon, nachdem der Lieferant die Sperrung der betroffenen IMEI-Nummern ankündigt habe, eine Anzeige des Verlusts bei der Polizei untersagt. CRN weist aber auch darauf hin, dass nach eigenen Recherchen derartige Beschwerden in Deutschland häufiger auftreten sollen als in anderen EU-Ländern.
Für Aufsehen hatte zuletzt die Ankündigung des deutschen Herstellers Birkenstock gesorgt, seine Produkte nicht mehr über Amazon zu vertreiben. Als Grund nannte das Unternehmen jedoch nicht einen Missbrauch von Amazons Marktmacht. Stattdessen soll Amazon zu wenig gegen über seine Plattform verkaufte Produktfälschungen unternehmen, von denen sich Birkenstock nun auf diese Weise distanzieren will.