Händlerbund-Studie: Unfaire Käufer nutzen Retourenrecht aus

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Händlerbund-Retourenstudie

Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Konsumenten ist gnadenlos bei der Nutzung des Kaufwiderrufs und bringt offenbar viele Händler in Not – das ist das Ergebnis der aktuellen Händlerbund-Studie zum Retourenrecht. Im Elektronikhandel ist es mit 36 Prozent nicht ganz so schlimm wie etwa bei Kleidung: Bei Textilien ist fast jedes zweite zurückgesendete Teil wertgemindert. 75 Prozent der befragten Online-Händler haben bereits Pakete mit einer beschädigten Originalverpackung zurückgeschickt bekommen.

Retourenstatistik (Grafik: Händlerbund)
Die Retourenstatistk des Händlerbunds wirft kein gutes Licht auf die Kundenmoral (Grafik: Händlerbund).

Um die vielleicht vom Kunden nur ausgetestete Ware noch verkaufen zu können, müssen die Verkäufer im Schnitt 35 Prozent Rabatt gewähren. Der Handel habe mit eine Umsatzverlust von etwa 17 Prozent durch beschädigte Retouren zu kämpfen, erklärt die Interessenvertretung der E-Commerce-Anbieter.

Unter welchen Bedingungen ein Widerruf erfolgen kann, sei nach den Ergebnissen der Retouren-Studie 2016 sowohl Online-Händlern als auch Verbrauchern noch häufig unklar. Neben der Rechtsunsicherheit ergäben sich folgende Problemfelder im Widerrufsrecht:

  • Waren werden als defekt deklariert, um Rücksendekosten auf den Online-Händler umzulegen.
  • Bei Widerstand vonseiten des Online-Händlers drohen Kunden mit negativen Bewertungen. 
  • In 35 Fällen berichten Online-Händler sogar von Betrugsversuchen. Minderwertige Duplikate der bestellten Artikel werden zurückgesandt.

Hintergrund: Die Europäische Kommission hat für alle Fernabsatzgeschäfte die sogenannte Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Die neue europaweit einheitliche 14-tägige Widerrufsfrist diente ursprünglich dazu, den E-Commerce zu unterstützen. Auch bei einem Einkauf über das Internet sollen Verbraucher, genau wie im Ladengeschäft, das Recht haben, die Ware zu begutachten und zu testen. „Die Ergebnisse der Retouren-Studie 2016 zeigen, dass im Fernabsatz eine allgemeine Rechtsunsicherheit besteht und die Fairness im Online-Handel weiter gestärkt werden muss“, konstatiert die E-Commerce-Interessenvertretung.

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