Frist für GoBD-Einführung läuft aus – Systemhaus warnt vor hohem Kostenrisiko

Strategie
Schäuble Paragraphen-Bigdata-Nextevolution (Bildzusammenstellung: Channelbiz.de. Schäuble: Finanzministerium. Hintergrund: Nextevolution)

Der Dienstleister Nextevolution macht auf die „Galgenfrist“ aufmerksam, die der Staat für die Einhaltung der aktuellen GoBD-Gesetze vorgibt. Die Nichteinhaltung der Frist könne sich zum gigantischen finanziellen Risiko für Handelsunternehmen entwickeln. Wer seine EDV- und Kassensysteme nicht bis zum 31. Dezeber 2016 auf die neuen Regeln umgesetzt hat, könne durch die eilige Nachbesserung mit unvorhersehbaren Kosten konfrontiert werden, denn „auch 90 Prozent Umsetzung gelten nur als 0 Prozent Compliance“.

Finanzministerium

Der Anbieter von ECM-Anwendungen auf Basis von IBM Filenet will die passenden Big-Data-Technologien für eine eine signifikante Reduktion der hohen Umsetzungskosten bieten und mit neuen Analyticsverfahren Mehrwerte und Wettbewerbsvorteile aus gesetzlichen Vorgaben schaffen. Seine Spezialisten für die Verarbeitung von Kassendaten würden dabei eine rechtssichere Umsetzung gewährleisten.

Die GoBD sei aber nur der Anfang der neuen Compliance-Wut der Behörden: Im nächsten Schritt sind Registrierkassen im Fokus des Fiskus: Die zertifizierte Sicherheitseinrichtung an allen Kassen sei voraussichtlich ab 2020 obligatorisch.

Die Auswirkungen der GoBD auf Unternehmen in Handel, Gastronomie und Dienstleistungen seien gravierend – und die wenigsten davon hätten bisher vollständig erkannt, wie umfangreich das Gesetz in ihre organisatorischen Prozesse eingreift. Da nun auch die Galgenfrist vorübergeht, wird es brisant: „Wirtschaftsprüfer prognostizieren bereits empfindliche Strafen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der GoBD“ , warnt Nextevolution.

Die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, so der offizielle sperrige Name, dräue jetzt erst so manchem Verantwortlichen. Sätze wie „Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch erzeugter Rechnungen (…) unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden“ in Kombination mit den weiteren Verordnungsinhalten zeigen, dass da im letzten Augenblick noch hohe Investitionen für ECM-Systeme und andere Lösungen anfallen werden.

„Um den Ansprüchen des Gesetzgebers zu genügen, ist ein Archivsystem nötig, denn nur ein Archiv liefert eine technische Unveränderbarkeit der Belege“, weiß das Unternehmen. „Ein lokaler Kassenspeicher ist nämlich kein Langzeitarchiv. Doch auch damit ist dem Anspruch noch immer nicht Genüge getan: Auch das Archiv, in dem die Daten aufbewahrt werden, muss die gleichen Auswertungsmöglichkeiten des laufenden Kassensystems vorhalten, und das ebenfalls über den gesamten vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum. Es geht dabei eben nicht nur um Auffindbarkeit. Alle Auswertungsmechanismen – und die sind von Händler zu Händler verschieden – müssen abrufbar sein“, drängt der Anbieter, der glaubt die passende Lösung für jeden Fall parat zu haben.

Etablierte ECM-Systeme seien ungeeignet, fügt er an, die Archivierung von Daten zu Bargeschäften sei davon bisher meist ausgenommen. Die Menge der vielen Bargeschäfte sei ohne die passenden Big-Data-Techniken nicht mehr beherrschbar – womit sich das Unternehmen mit seinen Lösungen selbst anbietet.

Als Berater und Systemintegrator im deutschsprachigen Raum mit den Leistungsschwerpunkten Enterprise Information Management, Case Management, Big Data und Mobile Solutions produziert das Berliner Unternehmen Nextevolution Geschäftslösungen für große und mittelständische Unternehmen sowie den Öffentlichen Dienst.

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