Übergangsfrist endet: Elektroschrott-Rückgabegesetz schränkt den Handel ein

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Anja Olsok, Bitkom Servicegesellschaft (Bild: Bitkom)

Der Branchenverband Bitkom erklärt, die meisten Händler seien auf das bald in Kraft tretende Gesetz zur Rücknahme von Elektroschrott nicht genug vorbereitet, Sie seien oftmals sogar völlig unverbereitet davon getroffen.

Elektroschrott (Bild: Flip4new-)

Doch eigentlich ist dieses Gesetz schon lange vorbereitet, und nachdem sich viele beschwerten, ist das „Elektrogerätegesetz“ überarbeitet worden. Die Verbände Bitkom und ZVEI meinten daraufhin im Juli 2015, auch die Novelle habe wenig Nutzen für den Handel. Immerhin wurde eine Übergangsfrist beschlossen, die vor allem der Online-Handel in Anspruch nahm.

Das Gesetz, das am 24.07.2016 zum Tragen kommt, gilt zudem nur für die größeren Händler. So erklärte heute ein Kleinerer davon verwegen: „Das betrifft mich nicht“. Und tatsächlich trifft es nur Händler mit einer Ladenfläche von über 400 Quadratmetern sowie Onlinehändler mit ebenso großer Lagerfläche.

„Obwohl die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte seit Monaten bekannt ist, trifft sie viele Händler immer noch unvorbereitet“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. „Wer mögliche Verbraucherklagen vermeiden will, sollte sein Geschäft umgehend auf die Rücknahmepflicht einstellen.“

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten ab dem 24. Juli 2016. Dann endet auch die 9-monatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.

Bitkom-Logo (Logo Bitkom)

Diese neuen Rückgabemöglichkeiten werden für Verbraucher geschaffen: Bei der 1:1-Rücknahme geben sie ein Altgerät kostenlos zurück, wenn sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Händler müssen aber auch dann Altgeräte zurücknehmen, wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Dies gilt jedoch nur bei solchen Altgeräten, deren Kantenlänge kleiner als 25cm ist. „Einige Händler bieten bereits heute eine freiwillige Rücknahme an, auch wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind“, erklärt Olsok. „Für Händler kann dies ein Service sein, um Kunden zu binden.“

Die Bitkom-Servicegesellschaft informiert im Rahmen einer ElektroG-Roadshow für Online-Händler über die Herausforderungen der aktuellen Gesetzgebung zu Elektroaltgeräten im In- und Ausland. Als Partner dabei sind neben den deutschen Industrie- und Handelskammern die Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser, die Unternehmensberatung Clover Consulting sowie das Entsorgungsunternehmen Noventiz. Kostenfreie Anmeldungen sind unter www.elektrog-roadshow.de möglich. Start war bereits am 14. Juni 2016.

Der WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft bietet Händlern eine Rücknahmelösung für Altgeräte an und unterstützt Unternehmen bei der Registrierung im Ausland. Interessenten können sich an info@weee-full-service.de wenden.

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