Fröhlich + Walter: Warengutscheine bei E-Rechnung

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Die Fröhlich + Walter GmbH will auf E-Rechnungen umstellen. Die E-Mail, mit der die Rechnung übermittelt wird, ist gemäß §14 Abs. 3 Nr. 1 UStG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und damit rechtskonform und vorsteuerabzugsfähig. Ab dem 18. Juli 2011 erhalten die ersten 50 Händler, die sich für die elektronische Rechnungsstellung entscheiden, einen Warengutschein in Höhe von 10 € für das gesamte Sortiment der Fröhlich + Walter GmbH. Die Gewinner erhalten eine Gutscheinnummer per E-Mail, die sie bei ihrem nächsten Einkauf einlösen können.

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