Rechte und Pflichten in der Cloud

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Die Analysten von Gartner haben einen Katalog von sieben Grundrechten zusammengestellt, auf die Kunden im Geschäftsverkehr mit Cloud-Anbietern stets pochen sollten:

1. Das Recht auf Eigentum, Nutzung und Kontrolle der eigenen Daten.

2. Service Level Agreements müssen die Wiederherstellung und Abläufe bei Ausfällen umfassen.

3. Wenn es Änderungen bei Prozessen gibt, muss dies dem Kunden mitgeteilt werden.

4. Grenzen und Bedarf der Dienstleistung müssen von vorne herein geklärt werden.

5. Die gesetzlichen Pflichten, denen der Provider in seinem Heimatland unterliegt, müssen dem Kunden klar dargelegt werden.

6. Sicherheitsprozesse müssen offengelegt werden.

7. Lizenzbedingungen von Dritten müssen eingehalten werden.

Grundsätzlich bedeutet Cloud Computing immer, dass man sich nicht mehr nur auf die eigene Stärke verlässt, sondern mit einem externen Dienstleister zusammenarbeitet, der das Hosting übernimmt und teilweise darüber hinaus noch weitere Dienstleistungen. Diese Zusammenarbeit mit Cloud-Anbietern kann einen sehr unterschiedlichen Umfang haben, von reinen punktuellen Hilfsleistungen bis zu dem Punkt, wo eine Firma ihre IT komplett nach außen verlagert und mit dem Betrieb überhaupt nichts mehr zu tun hat. In allen Fällen ist ein Grundvertrauen die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.  Und dieses Vertrauen müssen sich Systemhäuser erst einmal verdienen.

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