Neue Tarife für Kopier-Abgaben auf IT-Geräte ausgehandelt

NewsProdukte

Der so genannte Gesamtvertrag Reprographie ist in Berlin unterzeichnet worden. Demnach werden die Urheberabgaben auf Scanner, Faxgeräte und Kopierer teilweise zurückgehen. Hinzugekommen sind Abgaben auf Drucker und Multifunktionsgeräte. Diese Geräte dienen nicht nur zum Drucken, sondern auch zum Scannen und Kopieren sowie teilweise als Faxgerät. Die Verhandlungen wurden notwendig, weil in diesem Jahr ein neues Urheberrechts-Gesetz in Kraft getreten ist.

Urheberrechts-Abgaben, mit denen das legale private Kopieren von Texten abgegolten wird, mussten unter anderem die Hersteller von Scannern, Faxgeräten und Kopierern schon bisher abführen. Prinzipiell erhöht sich durch die gesetzlich gewollten Kopierabgaben der Verkaufspreis. »Wir hätten uns auch im Interesse der Verbraucher sehr viel niedrigere Tarife gewünscht«, kommentiert BITKOM-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried das Ergebnis. »Immerhin konnten wir deutlich machen, dass ein Großteil der IT-Produkte nur ausnahmsweise zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Texte verwendet wird.«

Für Drucker und Multifunktionsgeräte hatten die Verwertungsgesellschaften sehr hohe Abgaben gefordert, die teils den Gerätepreis überstiegen hätten. »Wir haben hier einen Kompromiss mit Bauchschmerzen erzielt«, so Holdenried. Die Hersteller müssen die Abgaben an die Verbraucher weitergeben. Das ist Sinn der gesetzlichen Regelung. Laut BITKOM ist damit zu rechnen, dass es im ersten Halbjahr 2009 Preiserhöhungen bei Druckern und Multifunktionsgeräten gibt.

»Es hat sich gezeigt, dass das Urheberrecht nach wie vor verbesserungsbedürftig ist«, meint Holdenried. »Es regelt zum Beispiel nicht klar genug, welches Niveau der Abgaben für die zahlenden Verbraucher noch wirtschaftlich vertretbar ist.«

Lesen Sie auch :