BITKOM sagt: Hohe Abgaben auf IT-Geräte nicht gerechtfertigt

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Denn, so die Infratest-Forscher: IT-Geräte mit Kopierfunktion würden tatsächlich nur selten dazu verwendet, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen. Untersucht wurde die Nutzung von PCs, Scannern, Druckern, Fax- und Multifunktionsgeräten sowie Kopierern anhand detaillierter Tagebücher, die knapp 7.000 Anwender zwei Wochen lang führen mussten.
„Der Anteil urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge liegt bei den meisten Geräten deutlich unter zehn Prozent“, gibt BITKOM-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried die Ergebnisse wieder und geht damit in Stellung gegen erneute Diskussionen, PCs und Multifunktionsgeräte mit hohen Abgaben zu belegen.

Von den lediglich 8 Prozent theoretisch urheberrechtlich relevanten Kopiervorgängen würden die meisten von Gerichten und Wissenschaftlern als nicht abgabenpflichtig bewertet, argumentiert Holdenried. So sei letztlich bei PCs nicht einmal jeder hundertste Kopiervorgang abgabenrelevant. Für die Abgabenhöhe entscheidend sei auch, dass die Anwender ihre PCs überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren nutzen – etwa, um Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten. So errechne sich ein für die Abgabenhöhe relevanter Nutzungsumfang von 0,2 Prozent.

Auch Multifunktionsgeräte werden nur selten im Sinne der Urheberrechtsabgaben genutzt, resümiert die Studie: Lediglich 6 Prozent aller Kopiervorgänge auf privaten Geräten beträfen urheberrechtlich geschütztes Material und die Hälfte davon sei in puncto Abgaben umstritten. Im geschäftlichen Einsatz lägen die Werte noch deutlich niedriger. „Die Studie weist nach, dass ein Großteil der IT-Geräte nur ausnahmsweise zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt wird“, stell Holdenried fest. „In konstruktiven Verhandlungen wollen wir dafür sorgen, dass sich auch Anwender mit schmalem Geldbeutel künftig noch Hightech-Geräte leisten können. Die Infratest-Studie zeigt, dass es keine Basis für hohe Abgaben gibt.“

Zwischenzeitlich hat sich auch die Gegenseite, unter anderem die VG Wort, zu Wort gemeldet und die Ergebnisse der Studie massiv angezweifelt. Der Kampf um die Abgabe geht weiter. Der Kampf ums Urheberrecht an sich scheint in Zeiten des Internet ohnehin schon lange verloren. Ein paar Euro mehr oder weniger entscheiden dafür in einem Markt mehr oder weniger gleichförmiger Produkte angeblich über Sein oder Nichtsein. Das kann den Handel nicht freuen und den Endkunden in Wahrheit ebensowenig: Wenn der Preis als alleiniges Kaufkriterium herhalten muss, wäre dies ein Armutszeugnis für die entsprechenden Produktsegmente. Aber noch gibt es ja Unterschiede abseits des VK.

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