Neues EU-Vergaberecht verlangt elektronische Ausschreibungen

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EU-Flagge (Bild: EU)

Prego Services weist Unternehmen darauf hin, dass sie sich rechtzeitig auf neues EU-Vergaberecht vorbereiten sollten, denn EU-weite Ausschreibungen müssen künftig elektronisch durchgeführt werden.

EU (Bild: Wikipedia commons)

Der IT Dienstleister zeigt mit seiner Erinnerung an die Einführung solcher Systeme auch anderen Systemhäusern einer neue Verdienstmöglichkeit, denn sie können die Dienste von Prego in ihre lokalen Leistungen für ihre Kunden einbinden.

Das vollständig überarbeitete Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge dient dem Ziel, das Vergaberecht an die aktuellen Bedürfnisse des Binnenmarktes anzupassen und es innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen. Bis zum 18. April 2016 müssen die Richtlinien des Pakets von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgewandelt werden.

Die in vielen Ländern bereits zwingende elektronische Durchführung öffentlicher Ausschreibungen ist bis jetzt in Deutschland noch nicht nötig. Gerade öffentliche Auftraggeber müssen deshalb bis zu kommenden April ein geeignetes Vergabemanagement-System finden und implementieren. Bei der Prego Services GmbH, die eine passende Cloud-Lösung bietet, fällt zumindest ein großer Teil der technischen Implementierung weg.

Um die Aktualität der erforderlichen Formulare kümmert sich der Software-as-a-Service-Anbieter. Die Vergabeplattform unterstützt alle Verfahrensarten nach VOL, VOB, VOF sowie SektVO und bietet Schnittstellen zu gängigen Vergabeplattformen wie dem EU-Amtsblatt..

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