Oracle enttäuscht Anwender

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Oracle legt mit seiner Lizenzpolitik, ähnlich wie Microsoft, Kunden einige Steine in den Weg zur Virtualisierung. Oracle hat seine Datenbank (ab 10.2.0) und andere Tools ausschließlich für den Betrieb auf der hauseigenen virtuellen Umgebungen OracleVM zertifiziert. Für den Betrieb von Oracle Linux werden aber auch VMware und Xen als Hypervisor unterstützt. Der Oracle-Support sagt zu, den Kunden bei Problemen im VMware-Umfeld zu unterstützen. Aber der Kunde muss das Problem unter Umständen auf einer nicht virtualisierten Umgebung nachstellen. Die knallharte Position von Oracle lautet, kein einziges seiner Produkte sei für VMware zertifiziert. Es ist klar, dass die Kunden so mehr oder weniger gezwungen werden sollen, Oracle VM einzusetzen.

In einer Umfrage der DOAG Deutsche ORACLE-Anwendergruppe e.V. zeigten sich fast 90 Prozent der Teilnehmer unzufrieden mit dem Lizenzierungsmodell zur Virtualisierung. Nach längeren und intensiven Diskussionen sowohl mit Oracle Deutschland als auch mit den Oracle Headquarters in Redwood Shores erhielt die DOAG von Jeb Dasteel, Senior Vice President und Chief Customer Officier Oracle Corp., die Auskunft, dass Oracle keine Änderungen der Lizenzierungsregeln beim Einsatz von x86-Virtualisierungslösungen plane und in Erwägung ziehe.

Zum Hintergrund: Die gängigen x86-Virtualisierungslösungen (wie VMWare, HyperV, Xen) werden von Oracle nur als Soft-Partitioning eingestuft. Dies hat zur Folge, dass die Oracle-Produkte für den kompletten Server bzw. Serververbund lizenziert werden müssen, auch wenn die Oracle-Produkte nur auf einer kleinen Partition mit einer begrenzten Anzahlzugewiesener Prozessoren laufen. Im x86-Umfeld sind nur die Oracle VM und die mittlerweile ebenfalls zu Oracle gehörenden Solaris Container als Hard-Partitioning anerkannt, sodass bei diesen beiden Virtualisierungslösungen nur die zugewiesenen Prozessoren lizenziert werden müssen. Die DOAG forderte eine Gleichbehandlung aller x86-Virtualisierungslösungen bezüglich der Einordnung nach Hard- und Softpartitioning, was Oracle ablehnte.
»Die DOAG sieht auch die Gefahr, dass aufgrund der aktuellen Lizenzierungsregelungen bezüglich der x86-Virtualisierung Kunden aktuelle und zukünftige Entscheidungen zugunsten anderer Hersteller fällen«, so Michael Paege, DOAG-Vorstand und Leiter des Competence-Centers Lizenzfragen. »Mehr als 70 Prozent der Teilnehmer an unserer Umfrage ziehen diese Option in Erwägung.«

»Unsere Aktivitäten, uns für die Wünsche der Mitglieder einzusetzen, sind bei Oracle auf wenig Verständnis gestoßen«, ergänzt Dr. Dietmar Neugebauer, Vorstandsvorsitzender der DOAG. »Oracle versucht, den Einsatz der eigenen Virtualisierungslösung zu erzwingen, kann damit aber wichtige Marktanteile an die Konkurrenz verlieren.«

Aber immerhin ist Oracle den Kunden in einem anderen Punkt entgegengekommen: Es ist kein OLSA mehr notwendig beim Kauf von Hardware. Nach der Übernahme von Sun hatte Oracle die Verpflichtung, das Oracle License and Service Agreement (OLSA) bei jedem Kauf abzuschließen, auch für alle Hardware-Käufe eingeführt. Diese Verpflichtung wird nun ab 1. April 2011 für reine Hardware-Geschäfte sowie für Service-Verträge nach den Hardware-Support-Richtlinien abgeschafft.

Solange keine neuen Vertragsbedingungen ausgehandelt werden, beschränkt sich Oracle auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen Partner und Oracle – auch wenn der Partner Angebote zu Nicht-Standard-Rabatten erhält. Oracle stellt seinen Partnern die sogenannten “Manufacturer’s Statement of Terms” für den Endkunden zur Verfügung, eine Erklärung, die weder unterzeichnet noch an Oracle zurückgesendet werden muss.

In folgenden Fällen ist eine Vereinbarung zwischen Oracle und dem Endkunden (OLSA) nach wie vor notwendig:
Lizenzierte Software (außer Betriebssystem und integrierte Software bei Hardware-Lizenzen)
Advanced Customer Services (ACS)
Neu verhandelte Vertragsbedingungen
Ein OLSA ist für Software-Projekte weiterhin erforderlich, teilweise als One-Klick-Ordering-Program mit vereinfachter Abwicklung.

Die DOAG begrüßt diese Neuerung. Bislang musste nach der Übernahme von Sun bei jedem Kauf von Hardware und sogar von Kleinteilen ein neuer OLSA abgeschlossen werden. Das ist immerhin ein 30-seitiges juristisches Dokument. Dies ist nun nicht mehr notwendig.