EU genehmigt Zusammenschluss zwischen ALSO und Actebis

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Vorgezogenes Weihnachten in Straubing und Soest: Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss der Tätigkeiten von ALSO (Schweiz) und Actebis (Deutschland), zwei Großhändlern für IT-, Unterhaltungselektronik- und Telekommunikations-produkte, nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Nach der Transaktion werden die Muttergesellschaften von ALSO und Actebis, Schindler (Schweiz) bzw. Droege (Deutschland), das zusammengeschlossene Unternehmen gemeinsam kontrollieren. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Rechtsgeschäft den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Schindlers Kerngeschäftsbereiche sind zum einen Aufzüge und Fahrtreppen und zum anderen der Großhandelsvertrieb von IT-Produkten und Unterhaltungselektronik durch seine Tochtergesellschaft ALSO, diezudem verbundene Dienste wie Finanzierungen, Serviceleistungen und Schulungen erbringt. Droege ist eine unabhängige Beratungs- und Investmentgruppe, die Unternehmensberatung anbietet und Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen hält, die in den Sektoren Pharmazeutika, Sicherheitssysteme sowie IT-, Unterhaltungselektronik- und Telekommunikationsprodukte tätig sind. Actebis ist ein Vertreiber von Produkten, Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen IT, Kommunikation und Unterhaltungselektronik und vorwiegend auf Großhandelsebene in Europa aktiv.

Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Großhandelsvertrieb für IT-, Unterhaltungselektronik-, und Telekommunikations-produkte im EWR geprüft. In den meisten EWR-Staaten überschneiden sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen nur in geringem Umfang und ihre gemeinsamen Marktanteile werden auf allen betroffenen Märkten auch weiterhin gering sein. Ferner werden die Unternehmen weiterhin mit einer Reihe anderer Anbieter im Wettbewerb stehen.

Für Deutschland bestätigte die Kommissionsuntersuchung, dass es andere starke Großhändler gibt und dass IT-Hersteller oft ihre eigenen Direktvertriebskanäle nutzen. Darüber hinaus können die Kunden der beiden Unternehmen, die ihre Produkte gewöhnlich von mehreren Anbietern beziehen, problemlos zu einem anderen Großhändler wechseln. Die Kommission hat daher festgestellt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.