Press release

Studie der University of Surrey und des Unternehmens Arqit offenbart Quantenbedrohung für digitale Assets

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Präsentiert von Businesswire

Eine heute veröffentlichte Studie der University of Surrey, die gemeinsam von Stephen Holmes, Chief Product Officer bei Arqit Limited („Arqit“), einem weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Quantenverschlüsselungstechnologie, und Liqun Chen, Professorin für sichere Systeme an der University of Surrey, verfasst wurde, zeigt die definitive Bedrohung auf, denen digitale Assets ausgesetzt sind, falls keine dringend notwendigen Änderungen an ihrer Kryptografie vorgenommen werden.

Mit zunehmenden weltweiten Investitionen entwickelt sich die Quantencomputer-Technologie schnell in Richtung eines Punktes, an dem sie über genügend Leistung verfügt, um die in digitalen Assets verwendeten digitalen Signaturen außer Kraft zu setzen. Da Zentralbanken und große Unternehmen mittlerweile ernsthaft über die großflächige Nutzung von digitalen Assets nachdenken, ist dieser Aspekt kritischer denn je. In dieser Studie wurde untersucht, welche Angriffsmechanismen ein Quantencomputer verwendet und wann sie auftreten. Die Studie beinhaltet:

  • Einen Überblick über ähnliche Abhandlungen zur Verwundbarkeit digitaler Assets durch Quantencomputer-Angriffe.
  • Eine Analyse und Überprüfung möglicher kombinierter Angriffe, die darauf abzielen, die Verarbeitungszeit einer Transaktion zu verzögern und damit das Risiko eines erfolgreichen Quantenangriffs zu erhöhen.
  • Eine Schätzung der Quantencomputer-Ressourcen, die zur Lösung des „Elliptic Curve Discrete Logarithm Problem“ (ECDLP) unter Verwendung des Shor-Algorithmus erforderlich sind.
  • Eine Schätzung der für die Ausführung des Shor-Algorithmus erforderlichen Quantencomputer-Kapazität unter Berücksichtigung von Schaltkreisgröße und Fehlerraten auf einem Quantencomputer.
  • Den Vorschlag eines neuen Ansatzes zur Bewertung der relativen Quantenbedrohung für digitale Assets. Dieser Ansatz ermöglicht die Verfolgung des Risikos gegenüber Fortschritten bei Quantencomputern im Laufe der Zeit, unabhängig von den zugrundeliegenden Technologien, die in einem Quantencomputer zum Einsatz kommen.
  • Die Forschungsarbeit wird auf einer akademischen Konferenz in New York präsentiert, der International Conference on Digital Currencies and Payment Systems, die vom 9. bis 10. August 2021 stattfindet.

David Williams, Gründer, Chairman und CEO von Arqit, erklärte: „Der Forschungsbericht der University of Surrey beleuchtet einige kritische Probleme, die priorisiert und behoben werden müssen, um sicherzustellen, dass alle digitalen Assets vor Angriffen von Quantencomputern geschützt sind. Da die Massendigitalisierung fast aller Bereiche unserer Gesellschaft bereits angelaufen ist und eine Reihe von Regierungen die Einführung eigener digitaler Währungen in Erwägung zieht, ist dies zu einem globalen Thema geworden. Die Welt braucht eine stärkere, einfachere Verschlüsselung, um den Großangriffen, die heute täglich zu beobachten sind, sowie den Quantenangriffen von morgen zu begegnen. Wir begrüßen diese Studie, die sehr gut herausarbeitet, was die Gemeinschaft der digitalen Assets beachten muss, um diese kryptografischen Bedrohungen zu entschärfen.“

  • Arqit veröffentlicht am Montag, den 26. Juli, seine Antwort auf die wissenschaftliche Arbeit der University of Surrey, die auf www.arqit.uk/investors verfügbar sein wird.

Über die Wissenschaftler:

Stephen Holmes
ist Chief Product Officer bei Arqit. Er verfügt über 30 Jahre Erfahrung in der IT-Branche, unter anderem als CTO, Berater, Unternehmensarchitekt und Produktmanager für disruptive Innovationen. Er führte seine Doktorarbeit im Bereich der Post-Quanten-Kryptographie, angewandt auf Blockchain, an der University of Surrey durch. Stephen verfügt über umfassende Erfahrung in der Kommerzialisierung bahnbrechender Technologien und war bei IBM Laboratories, Hewlett Packard sowie als Mitbegründer und CTO von Virtusa Xlabs tätig. Er hat einen MBA-Abschluss und ist auf das Marketing innovativer Produkte und Dienstleistungen spezialisiert. Stephen engagiert sich leidenschaftlich für den Aufbau sicherer Systeme und den Schutz der Privatsphäre. Er schreibt ausführlich über Sicherheit, Datenschutz und Quantentechnologien. Er vertritt Großbritannien als Fachexperte für ISO tc307 Blockchain- und DLT-Systeme.

Prof Liqun Chen ist seit 2016 Professorin für sichere Systeme am Fachbereich Informatik der University of Surrey. Vor ihrer Ernennung war sie seit 1997 bei den Hewlett Packard Laboratories in Bristol, UK, tätig und hatte zuletzt die Funktion des Principal Research Scientist inne. Davor arbeitete sie an der Royal Holloway, University of London, und der University of Oxford. Ihre Forschungsschwerpunkte sind angewandte Kryptographie, Trusted Computing und Netzwerksicherheit.

– Ende –

Über Arqit Limited:

Arqit liefert eine einzigartige Platform-as-a-Service zur Quantenverschlüsselung, die die Datenverbindungen jedes vernetzten Geräts vor heutigen und künftigen Angriffsformen schützt – einschließlich Attacken durch Quantencomputer. Das Produkt von Arqit, QuantumCloud™, ermöglicht es jedem Gerät, eine einfache Software mit weniger als 200 Codezeilen herunterzuladen, die im Zusammenspiel mit einem beliebigen anderen Gerät Schlüssel erstellen kann. Die Schlüssel sind „trustless“, rechnerisch sicher und werden erst in dem Moment erstellt, in dem sie benötigt werden. QuantumCloud™ kann unbegrenzte Mengen von Schlüsseln in unbegrenzten Gruppengrößen erzeugen und den sicheren Ein- und Austritt eines Geräts in einer Gruppe regeln. Der adressierbare Markt ist im Prinzip jedes vernetzte Gerät. Die Freigabe von QuantumCloudTM 1.0 für das erste Kundensegment ist für die zweite Jahreshälfte 2021 geplant. Bisher liegen Aufträge im Umfang von 130 Mio. US-Dollar vor*.

*Zum Datum der Veröffentlichung

Am 12. Mai 2021 unterzeichnete Arqit mit der Special Purpose Acquisition Company Centricus Acquisition Corp (NASDAQ: CENH) eine endgültige Fusionsvereinbarung, die vorsieht, dass Arqit unter dem Namen Arqit Quantum Inc. als börsennotiertes Unternehmen an der Nasdaq-Börse gehandelt werden wird.

Zusätzliche Hinweise

Diese Pressemitteilung bezieht sich auf die geplante Transaktion zwischen Arqit Limited („Arqit“), Centricus Acquisition Corp. („Centricus“) und Arqit Quantum Inc. („Pubco“), einer neu gegründeten Cayman-Holdinggesellschaft. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur Stimmabgabe oder Zustimmung dar, noch erfolgt ein Verkauf von Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gegen die dort geltenden Wertpapiergesetze verstoßen würde. Vor dem Hintergrund der geplanten Transaktion hat Pubco bei der Securities and Exchange Commission („SEC“) eine Registrierungserklärung auf Formular F-4 eingereicht, die eine Vollmachtserklärung von Centricus in Verbindung mit der Einholung von Vollmachten für die Abstimmung der Centricus-Aktionäre in Bezug auf die geplante Transaktion und andere Angelegenheiten, die in der Registrierungserklärung beschrieben werden können, beinhaltet. Pubco und Centricus planen außerdem die Einreichung weiterer Unterlagen bei der SEC zur geplanten Transaktion. Ein Proxy-Statement/Prospekt wird an alle Inhaber von Centricus-Stammaktien der Klasse A verschickt. BEVOR SIE EINE STIMM- ODER ANLAGEENTSCHEIDUNG TREFFEN, WIRD DEN INVESTOREN UND WERTPAPIERINHABERN NACHDRÜCKLICH EMPFOHLEN, DAS FORM F-4 UND DAS PROXY STATEMENT/DEN PROSPEKT BEZÜGLICH DER GEPLANTEN TRANSAKTION SOWIE ALLE ANDEREN RELEVANTEN DOKUMENTE, DIE BEI DER SEC IN VERBINDUNG MIT DER GEPLANTEN TRANSAKTION EINGEREICHT WURDEN, SORGFÄLTIG UND VOLLSTÄNDIG ZU LESEN, SOBALD DIESE VERFÜGBAR SIND, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR GEPLANTEN TRANSAKTION ENTHALTEN. Das Proxy-Statement/der Prospekt sowie sonstige Unterlagen, die Informationen über Arqit und Centricus enthalten, werden auf der Internetseite der SEC (http://www.sec.gov) kostenlos zur Verfügung stehen. Sobald verfügbar, können Kopien des Proxy-Statements/Prospekts ebenfalls kostenlos auf der Internetseite von Arqit www.arqit.uk heruntergeladen oder direkt  über Centricus Acquisition Corp., PO Box 309, Ugland House, Grand Cayman, KY1- 1104, Cayman Islands, bezogen werden.

Bewerber um Stimmrechtsvollmachten

Arqit, Centricus und ihre jeweiligen Directors, Geschäftsführer und sonstige Mitglieder des Managements und der Belegschaft gelten nach den Regeln der SEC als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten von Centricus-Aktionären im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion.  Informationen über die Directors und Geschäftsführer von Centricus und deren Besitz an Wertpapieren von Centricus werden im Proxy-Statement/Prospekt dargelegt, sobald diese verfügbar sind. Zusätzliche Informationen über die Bewerber um Stimmrechtsvollmachten sowie eine Beschreibung ihrer direkten und indirekten Interessen werden im Proxy Statement/Prospekt enthalten sein, sobald dieser vorliegt. Aktionäre, potenzielle Investoren und andere Interessierte sollten das Proxy-Statement/den Prospekt sorgfältig lesen, bevor sie Entscheidungen über Stimmrechte oder Investitionen treffen. Kopien dieser Dokumente sind kostenlos bei den oben genannten Quellen erhältlich.

Weder Angebot noch Angebotseinholung

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur Stimmabgabe oder Zustimmung dar, noch erfolgt ein Verkauf von Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gegen die dort geltenden Wertpapiergesetze verstoßen würde. Ein Angebot von Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den Anforderungen von Abschnitt 10 des Securities Act oder einer Ausnahmeregelung entspricht.

Warnhinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den Erwartungen und Überzeugungen von Arqit und Centricus im Hinblick auf zukünftige Ereignisse und beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den aktuellen Erwartungen abweichen. Diese Faktoren lassen sich nicht präzise vorhersagen und liegen möglicherweise außerhalb des Einflussbereichs von Arqit und Centricus. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung oder an anderer Stelle beziehen sich nur auf das Datum ihrer Veröffentlichung. Von Zeit zu Zeit ergeben sich neue Unwägbarkeiten und Risiken, und es ist für Arqit und Centricus nicht möglich, diese Ereignisse oder deren Auswirkungen auf Arqit und Centricus vorherzusagen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, sind weder Arqit noch Centricus dazu verpflichtet, die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung oder an anderer Stelle nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu revidieren. In Anbetracht dieser Risiken und Unwägbarkeiten sollten Investoren in Betracht ziehen, dass Ergebnisse, Ereignisse oder Entwicklungen, die in einer zukunftsgerichteten Aussage dieser Pressemitteilung erwähnt werden, möglicherweise nicht eintreten. Zu den Unwägbarkeiten und Risikofaktoren, die die zukünftige Entwicklung von Arqit und Centricus beeinflussen und dazu führen könnten, dass die Ergebnisse von den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung abweichen, gehören unter anderem: (i) dass der Unternehmenszusammenschluss nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vollzogen wird, was sich negativ auf den Kurs der Wertpapiere von Centricus auswirken kann; (ii) das Risiko, dass der Unternehmenszusammenschluss nicht innerhalb der von Centricus gesetzten Frist für den Unternehmenszusammenschluss vollzogen wird und das mögliche Scheitern der Beantragung einer Fristverlängerung für den Unternehmenszusammenschluss, falls diese von Centricus eingereicht wird; (iii) die Nichterfüllung der Bedingungen für den Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich der Genehmigung des Business Combination Agreement durch die Aktionäre von Centricus und der Bereitstellung der Mindesteinlage auf das Treuhandkonto nach etwaigen Rückkäufen durch die Aktionäre von Centricus; (iv) das Fehlen eines unabhängigen Gutachtens für die Entscheidung, ob der Unternehmenszusammenschluss erfolgen soll oder nicht; (v) das Eintreten eines Ereignisses, einer Veränderung oder eines anderen Umstandes, der zur Kündigung des Business Combination Agreement führen könnte; (vi) die Auswirkung der Ankündigung oder der Anhängigkeit des Unternehmenszusammenschlusses auf die Geschäftsbeziehungen, das Betriebsergebnis und das Geschäft des Unternehmens im Allgemeinen; (vii) das Risiko, dass der Unternehmenszusammenschluss die aktuellen Pläne und den Betrieb des Unternehmens beeinträchtigt; (viii) der Ausgang jeglicher rechtlicher Verfahren, die gegen das Unternehmen oder gegen Centricus im Zusammenhang mit dem Business Combination Agreement oder dem Unternehmenszusammenschluss eingeleitet werden könnten; (ix) die Fähigkeit, die Notierung der Wertpapiere von Centricus an einer nationalen Wertpapierbörse aufrechtzuerhalten; (x) Veränderungen in konkurrierenden und regulierten Branchen, in denen das Unternehmen tätig ist, Unterschiede bei der Betriebsleistung zwischen Wettbewerbern, Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, die sich auf das Geschäft des Unternehmens auswirken, und Änderungen bei der Kapitalstruktur des Konzerns; (xi) die Fähigkeit, Geschäftspläne, Prognosen und andere Erwartungen nach Abschluss des Unternehmenszusammenschlusses umzusetzen und zusätzliche Chancen zu erkennen und zu nutzen; (xii) die potenzielle Unfähigkeit des Unternehmens, ihre Pipeline oder den Auftragsbestand in Umsatzerlöse umzuwandeln; (xiii) die potenzielle Unfähigkeit des Unternehmens, ihre noch in der Entwicklung befindliche Betriebstechnologie erfolgreich bereitzustellen; (xiv) die potenzielle Verzögerung der Markteinführung der Produkte des Unternehmens; (xv) das Risiko einer Unterbrechung oder eines Ausfalls der Informationstechnologie und des Kommunikationssystems des Unternehmens und (xvi) die Durchsetzbarkeit von Rechten des Unternehmens an geistigem Eigentum.