Press release

SPARK TECHNOLOGIES sichert sich 30 Millionen Euro Kapitalzusage von GEM und strebt Börsengang an

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Präsentiert von Businesswire

SPARK Technologies, ein führendes europäisches Carsharing-Unternehmen, gab bekannt, dass es eine Vereinbarung mit GEM Global Yield LLC SCS, einem Unternehmen für private, alternative Investments mit Sitz in Luxemburg, über eine Kapitalzusage in Höhe von 30 Millionen Euro unterzeichnet hat.

Diese Pressemitteilung enthält multimediale Inhalte. Die vollständige Mitteilung hier ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20220105005631/de/

SPARK mobile application provides only electric cars for sharing. (Photo: SPARK Technologies)

SPARK mobile application provides only electric cars for sharing. (Photo: SPARK Technologies)

Gemäß der Vereinbarung verpflichtet sich GEM, SPARK eine Aktienzeichnungsfazilität von bis zu 30 Millionen EUR für eine Laufzeit von 36 Monaten nach der Börsennotierung der Aktien von SPARK Technologies zur Verfügung zu stellen. SPARK behält die Kontrolle über den Zeitpunkt und – innerhalb bestimmter Grenzen – den Höchstbetrag jeder einzelnen Inanspruchnahme im Rahmen dieser Fazilität. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestinanspruchnahme.

Im Rahmen der Aktienzeichnungsfazilität wird SPARK bei der Börsennotierung Optionsscheine an GEM ausgeben, um während eines Zeitraums von drei Jahren nach der Börsennotierung der SPARK-Stammaktien bis zu 4 % der gesamten Aktien von SPARK ab dem Datum der Börsennotierung zu einem Ausübungspreis zu erwerben, der dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Börsennotierung von SPARK entspricht. Die Ausübung dieser Optionsscheine stellt eine weitere Finanzierungsmaßnahme für SPARK dar.

Vorbehaltlich der Börsenzulassung wird der Erlös aus dieser Finanzierung für den Eintritt in neue EU-Märkte, die massive Erweiterung des Kundenstamms sowie der Flottengröße von SPARK sowie die Weiterentwicklung der unternehmenseigenen Softwaresysteme verwendet.

„Die Vereinbarung mit GEM ist ein wertvoller Beitrag zur Sicherung unserer Finanzierung für die Fortsetzung unseres sich verdoppelnden jährlichen Wachstums, während wir unsere Elektroautoflotte erweitern und in neue Städte vordringen. Mit der Gewissheit, dass wir bei einer Notierung an einer großen europäischen Börse Kapital erhalten, ist SPARK nun gut aufgestellt, da das Unternehmen seine Entwicklung in großem Umfang vorantreiben wird“, ergänzte Nerijus Dagilis, CEO und Chairman von SPARK Technologies.

Über SPARK

SPARK Technologies ist ein Carsharing-Unternehmen für Elektroautos, das sich darauf konzentriert, das Leben im Alltag zu verbessern, indem es emissionsfreie, leicht zugängliche und erschwingliche Pendlerdienste in europäischen Großstädten anbietet. Die Plattform verfügt über eine Flotte von 1.500 Fahrzeugen, die über die SPARK-Mobilanwendung in Städten der Europäischen Union genutzt werden können: Bukarest, Sofia, Plovdiv und Vilnius. Bis heute hat das Unternehmen einen Kundenstamm von mehr als 250.000 Kunden erreicht. SPARK ist ein privates Unternehmen mit Sitz in Litauen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.espark.lt/en, www.spark.bg/en/, www.espark.ro/en/.

Über GEM

Global Emerging Markets („GEM“) ist eine Gruppe für alternative Investments mit einem Vermögen von 3,4 Milliarden US-Dollar, mit Büros in Paris, New York und Nassau (Bahamas). GEM verwaltet eine Reihe von Anleihevehikeln, die auf Schwellenländer ausgerichtet sind, und verweist auf 480 abgeschlossene Transaktionen in 70 Ländern. Jedes Anlagevehikel verfolgt ein anderes Profil in Bezug auf operative Kontrolle, risikobereinigte Rendite und Liquidität. Das Universum der Fonds und Anlagevehikel bietet GEM und seinen Partnern ein Engagement in folgenden Bereichen: Small-Mid Cap-Management Buyouts, Private Investments in Public Equities sowie ausgewählte Venture Investments. Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.gemny.com

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.