Press release

Luxemburgs Beschleunigungsprogramm Fit 4 Start: Bewerbungsverfahren für den IKT- und Raumfahrttechnologiesektor eröffnet

0
Präsentiert von Businesswire

Fit 4 Start ist ein Beschleunigungsprogramm Luxemburgs zur Unterstützung von Start-ups. Jedes Jahr finden zwei Auswahlrunden für Start-ups aus Luxemburg und anderen EU- und Nicht-EU-Ländern statt. Vom Wirtschaftsministerium aufgelegt und von Luxinnovation betreut, wurde das Bewerbungsverfahren für die nächste Runde des Programms Fit 4 Start nun für nationale und internationale Start-ups eröffnet.

Die nächste Ausgabe von Fit 4 Start richtet sich an junge innovative Unternehmen aus dem Sektor der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie der Raumfahrttechnologie. Anmeldungen sind bis zum 20. Januar 2020 um 12 Uhr (mittags Luxemburger Zeit) online unter www.fit4start.com möglich.

Auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen wird eine Vorauswahl getroffen. Die vorausgewählten Kandidaten werden am 3. Februar 2020 benachrichtigt. Die vorausgewählten Start-ups treffen sich dann zu einer „Pitching“ Session am „Pitching and Graduation Day“, der am 26. März 2020 in der Stadt Luxemburg stattfindet. 10 Start-ups aus dem IKT- und 5 aus dem Raumfahrttechnologiesektor werden von einer internationalen Jury zur Teilnahme an der 10. Auflage des Programms ausgewählt.

Die 15 erfolgreichen Kandidaten von Fit 4 Start erhalten Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro, personalisiertes und intensives Coaching sowie vier Monate lang kostenlos einen Coworking Space bei einem der beiden Inkubator-Partner Technoport und Luxembourg City Incubator. Eine zusätzliche Beihilfe von 100.000 Euro wird an Start-ups vergeben, die das Programm erfolgreich abgeschlossen haben und denen es gelungen ist, mindestens 50.000 Euro an Privatgeldern zu sammeln.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.