Wie Firecomms Ltd („Firecomms“ oder das „Unternehmen“) heute bekannt gab, hat das Oberlandesgericht München am 26.03.2020 in einem schriftlichen Urteil festgestellt, dass die Berufung von Avago Technologies International Sales Pte. Limited („Broadcom“) gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 27. April 2018, Az. 21 0 16494/14, zurückgewiesen wird und dass der Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen hat.
Dieser zweitinstanzliche Erfolg für Firecomms folgt dem Sieg des Unternehmens bei dem ursprünglichen Patentverletzungsprozess hinsichtlich Broadcoms deutscher Benennung des europäischen Patents Nr. 1 511 198 B1 („Patent 198“).
„Das Oberlandesgericht München hat das ursprüngliche Urteil bestätigt, dass Firecomms nicht gegen das Broadcom-Patent 198 verstößt“, erklärte Dr. John D. Lambkin, Managing Director des Unternehmens. „Der wahre Gewinner in diesem Fall ist jedoch der gesunde Marktwettbewerb“, ergänzte er. Dr. Lambkin bedankte sich auch bei den Kunden von Firecomms für ihre unerschütterliche Unterstützung. Gleichzeitig sprach er der Rechtsabteilung des Unternehmens, Simmons&Simmons LLP, und den Patentanwälten Westphal, Mussgnug & Partner seinen Dank für ihr Engagement und ihre professionellen Services aus.
Über Firecomms
Firecomms (www.firecomms.com) ist ein führender Hersteller von Glasfaserlösungen und optischen Transceiver-Modulen. Das Unternehmen vermarktete als erster Anbieter Leuchtdioden mit optischem Resonator (RCLEDs), die heute in den industriellen RedLink® POF-Transceivern sowie den steckerlosen Produktfamilien OptoLock® und LC verwendet werden. Kunden von Firecomms setzen diese Transceiver-Produkte in einem breiten Anwendungsspektrum für die Strom- und Energiebranche, Industriesteuerungen, Medizintechnik und Verbrauchergeräte ein. Der Hauptsitz von Firecomms Ltd. befindet sich in Cork, Irland.
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