Wer seine Produkte in Online-Marktplätzen publiziert, in denen sich andere Händler mit ihren Angeboten ungünstig oder rechtsmissbräuchlich danebenstellen können, muss selbst regelmäßig überprüfen, ob er sein Angebot so stehenlassen kann.

Wer seine Produkte in Online-Marktplätzen publiziert, in denen sich andere Händler mit ihren Angeboten ungünstig oder rechtsmissbräuchlich danebenstellen können, muss selbst regelmäßig überprüfen, ob er sein Angebot so stehenlassen kann.
Der Distributor verlost unter Händlern, die mindestens drei Vertragsabschlüsse machen, Tankgutscheine und eine Drohne.
Die Sicherheitsfirma tourt mit ihrer Partner- und Kundenveranstaltung durch acht Städte und erklärt Trends, Technologien und Strategien.