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BGH: Gutscheinaktionen für Bücher sind nicht zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Amazon hat die im Deutschland geltende Buchpreisbindung „illegal umgangen“. Das Buchpreisbindungsgesetz verbietet Händlern, Bücher an Konsumenten unter dem vom Verlag festgelegten Preis zu verkaufen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bild: BGH).

Die Preise hatte der Onlinehändler zwar offiziell noch hoch angesetzt, denn Rabatte sind hierzulande nicht erlaubt. Der Versuch, mit Wertgutscheinen die Kunden zum Kauf zu bewegen, ist nun auch nachträglich gescheitert.

Der Bundesgerichtshof verbot am Donnerstag weitere Aktionen wie diejenige, die Amazon schon 2011 veranstaltet hatte: Kunden, die im Rahmen eines Trade-in-Programms zwei alte Werke einreichten, erhielten zusätzlich zum Ankaufpreis von Amazons Gebrauchtbuchgeschäft noch 5 Euro Gutschrift auf ihr Konto – aber genau das sah die Lobby der traditionellen Buchhändler als versteckte Rabattaktion für Bücher.

Ein Verstoß liegt dem Urteil zufolge vor, wenn ein Händler beim An- oder Verkauf von Waren kostenlose Gutscheine ausgibt, die zum Erwerb preisgebundener Bücher benutzt werden können.
Dass die Gutscheinaktion und der Kauf neuer Bücher zwei getrennte Rechtsgeschäfte seien, wollten die obersten Richter nicht anerkennen, Das Urteil (Az.: I ZR 83/14). geht davon aus, dass die Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung einen Bezug zwischen beiden Vorgängen herstellen.

Die Entscheidung gilt auch für andere Online-Händler, asuh wenn der Buchhandel vor allem Amazon vorwirft, Monopolist beim Buchversand werden zu wollen.Bei ähnlichen Aktionen vom buecher.de, damals mit einer Gutschrift von“Meilen“ für den nächsten Einkauf, kassierte schon das Landgericht Frankfurt die Umgehung der Preisbindung ein.

Eine geplante Gesetzesreform soll auch die E-Books in die Preisbindung einbeziehen. Das allerdings würde dem Urteril des Europäioschen Gerichtshofs widersprechen, E-Books seien keine Bücher. Es bleibt also spannend.

Manfred Kohlen

Manfred schreibt seit 30 Jahren über Computerthemen aus verschiedenen Blickwinkeln. Das wird aber nie langweilig, denn die Branche entwickelt sich so rasant, dass es immer etwas Neues zu lernen gibt.

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