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Studie: Fast jeder zweite Online-Händler sieht seine Existenz durch Abmahnungen bedroht

Trusted Shops veröffentlicht in seinem Shopbetreiberblog die Ergebnisse seiner aktuellen Befragung zu den größten Problemfeldern im Online-Handel.

Abmahnungen können teuer werden (Bild: Trusted Shops)

Laut der Studie „Abmahnungen im Online-Handel 2015“ sieht fast jeder zweite Händler im Internet seine Existenz bedroht, nur weil er sich um einige vorgeschriebene Kleinigkeiten nicht gekümmert haben könnte. – und die Konkurrenz oder ein Abmahnanwalt dies ausnutzen könnten.

Für 46 Prozent der Online-Häändler stellen Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar. Die Studie zeigt auch, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den Abmahn-Wahn einzudämmen. Insgesamt haben 1007 Händler an der Studie teilgenommen.

2015 wurden 300 Verstöße bei den teilnehmenden Händlern abgemahnt. 40 Prozent der Händler verzeichneten Kosten von mehr als 1500 Euro. Gibt es mehrere Abmahnungen, summieren sich die Beträge. Nur 16 Prozent sind der Meinung, dass Abmahnungen ihre Existenz nicht gefährden.

Widerrufsrecht, Markenrecht und Preisangaben sind die drei größten Problemfelder – ein fehlerhaftes Widerrufsrecht auf den Webseiten ist die größte Gefahr, denn bei 20 Prozent der Händler wurde es abgemahnt.

Die korrekte Belehrung über das Widerrufsrrecht ist trotz eines gesetzlichen Musters noch immer die größte Herausforderung für Online-Händler, auf Platz 2 der Abmahngründe rangiert die Missachtung von Markenrechten (18 Prozent). Verwendet ein Händler beispielsweise einen geschützten Begriff zur Beschreibung seiner Produkte ohne Zustimmung des Rechteinhabers, verletzt er Markenrechte – das gilt etwa bei „Zubehör für [Marke]“. Am dritthäufigsten (15 Prozent) wurden falsche oder irreführende Preisangaben abgemahnt. „Hier haben Online-Händler die größten Schwierigkeiten bei der Angabe von Grundpreisen (wie
der Preis pro Liter bei Flüssigkeiten)“, erklärt Trusted Shops.

Doch rund zwei Drittel der deutschen Online-Händler setzen sich gegen Abmahnungen zur Wehr – mit Erfolg. In einem Viertel der Fälle waren die Abmahnungen ganz vom Tisch. Bei einem weiteren Viertel wurden zumindest die Kosten gesenkt. Darüber hinaus wurden in jedem dritten Fall inhaltliche Veränderungen der Unterlassungserklärungen akzeptiert.

Online-Händler fordern limitierte Anwaltskosten und einfachere Gesetze.

Manfred Kohlen

Manfred schreibt seit 30 Jahren über Computerthemen aus verschiedenen Blickwinkeln. Das wird aber nie langweilig, denn die Branche entwickelt sich so rasant, dass es immer etwas Neues zu lernen gibt.

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