Die europaweite EU-Verordnung eIDAS findet ab 1 Juli 2016 europaweite Anwendung. Nach diesen Vorgaben kann eine elektronisch gültige Unterschrift auch ohne Signaturkarte oder Lesegerät erfolgen.

Die europaweite EU-Verordnung eIDAS findet ab 1 Juli 2016 europaweite Anwendung. Nach diesen Vorgaben kann eine elektronisch gültige Unterschrift auch ohne Signaturkarte oder Lesegerät erfolgen.