Press release

Seoul Semiconductor reicht Patentverletzungsklage gegen Feit Electric ein

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Seoul Semiconductor Co., Ltd. (KOSDAQ 046890), ein weltweit führender Innovator im Bereich LED-Produkte und -Technologien, gab bekannt, dass das Unternehmen eine Patentverletzungsklage vor dem Bezirksgericht der USA für den Central District of California gegen Feit Electronic („Feit”), den größten Leuchtmittelhersteller in den USA, eingereicht hat.

Diese Pressemitteilung enthält multimediale Inhalte. Die vollständige Mitteilung hier ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20220913005627/de/

General household light bulbs and filament bulbs (Photo: Business Wire)

General household light bulbs and filament bulbs (Photo: Business Wire)

Die Klageschrift führt an, dass Leuchtmittel von Feit zwölf LED-Patente verletzen, und zielt auf eine dauerhafte Verfügung gegen den Verkauf dieser Produkte ab.

Seoul Semiconductor („Seoul”) hat bereits dauerhafte Verfügungen gegen mehrere Einzelhandelsunternehmen bewirkt, die Feit Produkte im Eastern District of Texas im Jahr 2019 und dem Central District of California im Jahr 2020 veräußerten.

Der Vertrieb der mutmaßlich schutzrechtsverletzenden Produkte wurde jedoch fortgeführt. Aus diesem Grund hat Seoul im Jahr 2022 eine Patentverletzungsklage gegen Ace Hardware eingereicht, einen weiteren Händler von Feit, sowie eine unmittelbar gegen Feit gerichtete Patentverletzungsklage, um den Vertrieb von Produkten zu beenden, die mutmaßlich Patentrechte von Seoul verletzen.

Während seiner Unternehmensgeschichte hat Seoul immer wieder Unternehmen belangt, die seine Patente verletzen. Everlight Electronics („Everlight”), ein taiwanesischer LED-Gehäuse-Produzent, ist der weltweit achtgrößte LED-Hersteller. Aufgrund der Rechtsklage von Seoul ordnete das Landgericht Düsseldorf mehrere dauerhafte Verfügungen und einen Rückruf der LED-Produkte von Everlight in den Jahren 2018 bis 2019 an. Im Juni 2022 hat das Bezirksgericht Suwon in Korea Everlight der widerrechtlichen Aneignung von Betriebsgeheimnissen und Branchentechnologien von Seoul für schuldig befunden und Höchststrafen verhängt.

Seoul triumphierte nach einem sechsjährigen Rechtsstreit gegen die Enplas Corporation, den größten Linsenhersteller für Hintergrundbeleuchtungen (BLU), als der U.S. District Court for the Northern District of California entschied, dass Enplas vorsätzlich LED-Patente von Seoul verletzte und der U.S. Supreme Court den Sieg von Seoul im Jahr 2019 bestätigte. Der Schadenersatz von Enplas ist noch in einem weiteren Rechtsstreit anhängig.

„Es gibt unethische Unternehmen, die geistige Eigentumsrechte trotz Betonung der Unternehmensverantwortung, wie beispielsweise ESG, nicht respektieren”, so eine Führungskraft bei Seoul. „Ein fairer Wettbewerb auf dem Markt ist nur dann möglich, wenn die Rechte an geistigem Eigentum respektiert werden.”

Über Seoul Semiconductor

Seoul Semiconductor ist der zweitgrößte globale LED-Hersteller der Welt – ein Ranking ohne den Captive-Markt – und hält mehr als 18.000 Patente. Auf der Grundlage eines differenzierten Produktportfolios bietet Seoul eine breite Palette von Technologien an und fertigt in Massenproduktion innovative LED-Produkte für Innen- und Außenbeleuchtung, die Automobilindustrie, IT-Produkte wie Mobiltelefone, Computerbildschirme und andere Anwendungen, sowie für den UV-Bereich. Die Produkte, die von dem Unternehmen weltweit erstmalig entwickelt und massenhaft gefertigt wurden, werden jetzt zum LED-Industriestandard und führen den globalen Markt an: WICOP – eine gehäuselose LED, Acrich – eine AC-gesteuerte Hochspannungs-LED, nPola – eine LED mit der 10-fachen Leistung einer herkömmlichen LED, Violeds – eine hochmoderne LED für die Ultraviolett-Anwendungstechnik im Bereich Cleaning-Technologien sowie eine Glühfaden-LED-Technologie mit Lichtabgabe in alle Richtungen, SunLike – eine LED mit natürlichem Sonnenlichtspektrum und andere. Weitere Informationen finden Sie unter www.seoulsemicon.com/en.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.