Dem Händler wird vorgeworfen, das “Certificate of Authenticity” im Paket mit Original-Datenträgern verkauft zu haben, für die es jedoch nicht gedacht war. Das brachte den Konzern auf die Palme: Microsoft erwirkte unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011 eine einstweilige Verfügung wegen Markenrechtsverletzung.