BGH zementiert Kontrollverlust des Händlers im Amazon Marketplace

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Urteil (Bild: Shutterstock)

Der Bundesgerichtshof hat jetzt erst eine Entscheidung vom März veröffentlicht, nach der
„Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten“ eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf „mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote“ trifft. Das regelmäßige Prüfen darauf, ob Dritte Funktionen zur möglichen Veränderung genutzt haben, ist also genauso Pflicht wie das Testen dessen, was man selbst ins Schaufenster stellt (hier die Online-Veröffentlichung).

Bundesgerichtshof (Bild: BGH)
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bild: BGH).

Das BGH-Urteil (Aktenzeichen I ZR 140/14) bestätigte die Entscheidung des Kammergerichts/
LG Berlin vom 20. Mai 2014 und wies damit den Revisionantrag zurück. Anders als beim Thema WLAN ist im Handel die Störerhaftung nicht aufgehoben; der Hersteller konnte damit die Veränderungen weiterer Händler, die sich an das Angebot des ersten – mit günstigeren Preisen und teilweise irreführenden Inhalten – anhingen, wegen Markenrechtsverletzungen nach
MarkenG § 14 Abs. 5 dem Ursprungshändler gegenüber geltend machen.

Online-Shopping-E-Commerce (Bild: Shutterstock-dencg)

Kurzum: Können andere Händler oder Amazon selbst durch Änderungen die Ergebnisse der Amazon-Suche so beeinflussen, dass andere auch missbräuchliche Nutzungen eines Markenzeichens erwirken können, muss der Einsteller eines Angebotes selbst überpüfen, was da neben seinem Ursprungs-Angebot im Amazon Marketplace sonst so steht.

Wer sein Angebot im Marketplace nicht regelmäßig überprüft, ist also quasi selbst schuld, wen sich ein anderer Händler „anhängt“ und mit dem Ergebnis Straftaten wie missbräuchliche Namensnutzung oder irreführende Werbung betreibt.

Kurzum: Wer andere Marktplätze als den eigenen Shop nutzt – das gilt auch für eBay und andere – muss alle paar Tage selbst prüfen, ob die Eintragungen noch rechtens sind und nicht das eigene Angebot im falschen Licht erscheinen lassen.

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