Übergangsfrist: Online-Shops verzögern Elektroschrott-Rücknahme

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Elektroschrott (Bild: Flip4new-)

Auch wenn Deutsche unglaublich hohe Mengen an Elektroschrott generieren und die Novelle des Elektronikgesetzes darauf hinwirken sollte, die Mengen zu verringern und die Abnahme der alten Elektronikgeräte auf mehr Schultern zu verteillen (als nur die kummunalen Müllentsorger): Viel hat sie nicht gebracht.

Der mit dieser Zusatzaufgabe häufig noch überlastete Handel, der so schnell keine alternativen Müllsammeleinrichtungen organisieren konnte, beruft sich nun bei der Rücknahmepflicht für ausrangierte Elektrogeräte auf die noch laufende Übergangsfrist.

Oliver Prothmann, Präsident des Branchenverbandes BVOH, empfiehlt den Mitgliedsunternehmen derzeit, die Kunden mit ihren Altgeräten zu öffentlichen Entsorgungsstellen zu bitten. Dies sagte er der Deutschen Presse-Agentur, deren Texte daraufhin in vielen Tageszeitungen abgedruckt wurden.

Bisher käme ohnehin keine nennenswerte Anzahl von Rückgabegeräten bei den Händlern an, erklärt er. Das Gesetz verpflichtet Händler mit einer Lagerfläche von 400 Quadratmetern und mehr, kleinere Geräte wie Föns, Rasierapparate oder Toaster bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern (also auch Mini-PCs) kostenlos und ohne Kassenbon zurückzunehmen. Großgeräte wie Tower-PCs, Fernseher und Kühlschränke müssen nur zurückgenommen werden, wenn Kunden auch ein gleichwertiges Neugerät kaufen.

Die Übergangsfrist ist allerdings Ende Juni 2016 erst vorbei – so lange können sich Etailer noch darauf berufen.

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