Vergleichsportale kommen vor Gericht

Retail
Check24-Logo (Logo: Check24)

Nach einem Zeitungsbericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung muss sich der Online-Dienst Check24.de einem Musterprozess erwehren. Mit ihm wollen die Versicherungsvertreter erreichen, dass der „angebliche“ Vergleichsdienst sich als nicht ganz unabhängiger Service outen muss.

Schließlich verdient Check24 an der Vermittlung der Versicherungen wie auch die Versicherungsvertreter. Das Ergebnis dürfte sich auch auf die meisten Vergleichsdienste für IT, Elektronik und Telekommunikation auswirken, denn das Geschäftsmodell fast aller beruht auf Provisionen.

Erst einmal holt das Landgericht München schriftliche Stellungnahmen in einem Vorverfahren ein, erklärte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Wann die Anfang des Monats eingegangene Klage im Gerichtssaal abgehandelt wird, steht noch nicht fest.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute hatte bereits auf seiner Website Stellungnahmen zu Pro und Contra der Vergleichsdienste veröffentlicht und dabei die Klage angekündigt. Er ließ dabei auch einen Vertreter der Portale zu Wort kommen, in diesem Fall Verivox-Geschäftsführer Ingo Weber.

Der Verband wirft Check24 eine Irreführung der Verbraucher nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbeewrb vor. Check24 sei nicht, wie gegenüber dem Verbraucher dargestellt, ein verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal, sondern in ester Linie ein Vermittlungsdienst.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen