Neue Mehrwertsteuervorschriften fordern den Handel

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Es folgt die Einschätzung von Ralf Ohlhausen, Chief Strategy Officer des Lösungsanbieters PPRO Group: Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue Vorschriften für die Berechnung der Mehrwertsteuer auf Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und sonstigen auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen. Demnach muss ab sofort eine solche Leistung nicht mehr mit dem Mehrwertsteuersatz berechnet werden, der in demjenigen EU-Mitgliedstaat gilt, in dem der Leistungserbringer seinen Sitz hat, sondern mit dem im Land des Empfängers gültigen Steuersatz. Das heißt also, ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das beispielsweise ein eBook oder eine App verkauft, kann dafür seit Beginn dieses Jahres nicht mehr pauschal 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen, sondern nur noch dann, wenn es an einen Kunden in Deutschland verkauft. Für einen schwedischen Kunden werden 25 Prozent Mehrwertsteuer fällig, für einen luxemburgischen 15 Prozent, für einen belgischen Kunden 21 Prozent usw.

Ganz abgesehen von dem Aufwand, der für das rechnungsstellende Unternehmen, das seine Leistungen EU-weit anbietet, mit der neuen Regelung verbunden ist, stellt sich die Frage, wie sich die Herkunft des Käufers überhaupt bestimmen lässt. Im Gegensatz zu physischen Lieferungen ist schließlich keine Lieferadresse erforderlich bzw. kann theoretisch eine falsche Lieferadresse in einem Land mit niedrigerem Mehrwertsteuersatz angegeben werden.

Die Anbieter digitaler Güter und Dienstleistungen benötigen daher ab sofort unabhängige Quellen, anhand derer sie das Herkunftsland des Käufers bestimmen können. Hier bietet sich zum einen die Geolokalisierung über die IP-Adresse an, zum anderen die Bestimmung aufgrund der Bezahlung, z.B. über das verwendete Bankkonto oder die Nutzung länderspezifischer Zahlarten. Die PPRO Group hat speziell hierfür ihre Schnittstelle geändert, um mit jeder Transaktion zurückmelden zu können, von welchem Land aus eine Zahlung getätigt wurde. Händler und Anbieter digitaler Leistungen sollten ihren Payment-Anbieter nach entsprechenden Services fragen.