BITKOM für Überprüfung des Abmahn-Rechts

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»Dem Missbrauch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss Einhalt geboten werden«, fordert August-Wilhelm Scheer. Angebote von Online-Händlern würden gezielt von Anwälten und Konkurrenten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. »Viele Online-Händler können die unüberschaubaren Informationspflichten für Verbraucher auch bei gutem Willen kaum einhalten«, kritisiert der BITKOM-Chef.

Die angebliche Verletzung solcher Pflichten ist der Hauptgrund für Abmahnungen. »Die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung sollten gedeckelt werden, um missbräuchliche Abmahnungen unattraktiver zu mache«, so Scheer. Nur so lasse sich verhindern, dass Anwälte systematisch abkassieren und sich Anbieter untereinander immer stärker mit juristischen Mitteln bekämpfen. Der Sachverständigenrat zum Wettbewerbsrecht im Bundesjustizministerium hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt. In dieser Arbeitsgruppe ist auch der BITKOM vertreten.

Häufig werden Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Der BITKOM empfiehlt Anbietern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es steht im Internet kostenfrei zur Verfügung. Nur mit der aktuellen Fassung vom 4. August 2009 können sich Shop-Betreiber wirksam vor Abmahnungen schützen, so der Verband.

Am 11. Juni tritt eine nochmals aktualisierte Fassung der Widerrufsbelehrung in Kraft. Inhaltlich ändert sich dabei nicht viel. Der Mustertext wird in das »Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch« (EGBGB) verlagert und erlangt damit Gesetzesrang. Die künftigen Regelungen sind öffentlich einsehbar.  Bei einer Umfrage des Online-Marktplatzes eBay hatten vor kurzem sechs von zehn Händlern angegeben, dass sie in den vergangenen drei Jahren abgemahnt wurden.

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